IDD-Weiterbildungszeit online sichern
Bequem und einfach IDD-Zeiten von zu Hause aus sichern, mit den digitalen Kursen und Bildungsangeboten von DVL.
Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler
IDD Weiterbildungszeit mit DVL sichern
IDD Zeiten sichern mit DVL
DVL ist die online Lernplattform für alle in der Versicherungsbranche.
Als zertifizierter gut beraten Partner vermitteln wir Expertenwissen aus der Branche. Lerne von Kollegen, wie du mit digitalen Tools mehr Umsatz in weniger Arbeitszeit schreibst.
IDD - Online Weiterbildungsangebot bei DVL
Du hast keine Zeit für Präsenzveranstaltungen und möchtest deiner IDD Weiterbildungspflicht einfach und bequem von zu Hause nachkommen?
Dann sind die eLearning Angebote von DVL genau richtig für dich als Versicherungsvermittler.
DVL -zertifizierter gut beraten Bildungspartner
Die Initiative „gut beraten – Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland“ hat geprüft, dass das Weiterbildungsangebot bei DVL dem qualitätsgesicherten, gemeinsamen Standard der Versicherungsbranche entspricht.
Das heißt für dich? Für erfolgreich abgeschlossene Kurse bekommst du bei DVL IDD Zeiten gutgeschrieben.
Was ist die IDD Richtlinie?
Mit Inkrafttreten der IDD Richtlinie am 23.02.2018 gelten die Regelungen zur Weiterbildung im Versicherungsvertrieb. Es werden 15 Stunden Weiterbildungszeit pro Jahr gesetzlich vorgeschrieben.
Tipp: Du kannst das Zertifikat deiner IDD Weiterbildung in deiner Agentur aufhängen. Es zeigt, dass du dich ständig fortbildest, um deinen Kunden den besten Service zu bieten.
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Häufig gestellte Fragen
Wie viele Stunden muss ich mich als Versicherungsvermittler weiterbilden?
15 Zeitstunden pro Kalenderjahr.
Wer muss sich weiterbilden?
Alle im Versicherungsvertrieb. Das sind nach neuer Definition des Versicherungsvertriebs: Versicherungsvermittler, die unmittelbar an der Vermittlung oder Beratung beteiligt sind (gem. § 34d Abs. 1 GewO).
Müssen sich auch Angestellte 15 Stunden weiterbilden?
Ja, jeder, der in der Vermittlung oder Beratung tätig ist. Aber auch Mitarbeiter in der Schadenbearbeitung.
Was geschieht, wenn ich die 15 Stunden nicht nachweisen kann?
Wenn die 15 Stunden IDD Weiterbildungszeit nicht nachgewiesen werden kann, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit bis zu 3.000 € je Verstoß geahndet werden. Bei mehrfachen Verstößen ist die gewerberechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben und es kann die § 34d GewO-Erlaubnis entzogen werden.